Vormerksystem gegen Hochrisikolenker
Vormerksystem gegen Hochrisikolenker
Mit 1. Juli 2005 ist das neue Vormerksystem zur Erfassung von HochtrisikolenkerInnen und MehrfachtäterInnen in Kraft getreten. Alle LenkerInnen am Steuer eines Lkws, Pkws oder Motorrads die gegen bestimmte Verkehrsregeln verstoßen, müssen mit einer Vormerkung im Führerscheinregister rechnen....Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu einem weiteren Delikt, muss der betroffene Lenker an einer besonderen Maßnahme teilnehmen (z.B. Nachschulung, Fahrsicherheitstraining). Diese Maßnahmen sind von der Behörde auch dann anzuordnen, wenn gleichzeitig mehrere Vormerkdelikte begangen werden.
Bei der dritten Übertretung innerhalb von zwei Jahren wird die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Vormerkungen werden nach zwei deliktfreien Jahren gelöscht.
Die Delikte des Vormerksystems im Detail:
- Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus)
- Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein
- Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg
- Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt)
- Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung
- Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung
- Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
- Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern
- Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
- Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen Schranken
- Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln
- Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung
- Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung
ACHTUNG! Jene Delikte, die schon vor dem 1. Juli 2005 den Entzug der Lenkberechtigung zur Folge hatten (Alkoholisierung ab 0,8 Promille, Geschwindigkeitsübertretungen), bleiben vom Vormerksystem unberührt.
