Klasse B - L17
Egal ob am Übungsplatz oder während der Ausfahrt - dein Driving Coach schenkt dir während der Ausbildung in unserer Fahrschule in Andritz 100% seiner Aufmerksamkeit!
Führerschein Klasse B L17
mit 18 Fahr-Einheiten
Aktionspreis: € 990,00
INCLUSIVE
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ORGANISATION |
Verwaltungsaufwand, Eintrag im Führerscheinregister, Prüfstellengebühr, 3000 km Protokoll, Unterlagen für den L17-Antrag bei der Behörde |
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THEORIE |
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PRAXIS |
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* NOLIMIT - so oft du willst
EXCLUSIVE
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Arztgutachten |
€ 35,- |
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Erste-Hilfe-Kurs |
€ 35,- |
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Behördengebühr für Prüfung |
€ 40,90 |
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Behördengebühr L17-Bescheid |
€ 36,50 je Begleiter |
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Kosten für Führerscheinausstellung |
€ 60,50 |
Mehrphasenausbildung:
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrphasenausbildung fallen im ersten Jahr nach Führerscheinausbildung noch folgende Kosten an.
Perfektionsfahrt: 70,00 €
Fahrsicherheittraining B : 172,00 €
Das Fahrsicherheitstraining buchen wir gerne für Dich ein.
INFO
Im Rahmen der "vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B" (Führerschein mit 17) kannst du bereits mit dem 17. Geburtstag einen Führerschein der Klasse B erlangen. Mit der Ausbildung kannst du nach deinem 16. Geburtstag beginnen.
Einen Teil der Ausbildung musst du in der Fahrschule absolvieren, den anderen Teil kannst du mit einer berechtigten Begleitperson (z.B. Eltern, Verwandte) im privaten Rahmen durchführen. Dazu muss die Begleitperson eine Bewilligung bei der Führerscheinbehörde einholen.
Danach musst du mit deiner Begleiterin/deinem Begleiter Ausbildungsfahrten in einem Ausmaß von mindestens 3.000 km absolvieren.
Während der Ausbildungsfahrten musst du zwei begleitende Schulungen in einer Fahrschule absolvieren:
- Nach 1.000 km Ausbildungsfahrten: Erste begleitende Schulung gemäß § 4 Abs. 1 FSG-VBV
- Nach 2.000 km Ausbildungsfahrten: Zweite begleitende Schulung gemäß § 4 Abs. 2 FSG-VBV
Während der Ausbildungsfahrten ist folgendes zu beachten:
- Bei den Ausbildungsfahrten musst du einen amtlichen Lichtbildausweis und deine Begleiterin/dein Begleiter den Bewilligungsbescheid und Führerschein mitführen.
- Für jede Fahrt muss ein Eintrag in das Fahrtenprotokoll erfolgen, inklusive genauer Angaben über die gefahrenen Kilometer, Fahrstrecke, Tageszeit, Witterung usw. Diese Angaben müssen von Dir und Deiner BegleiterIn durch eine Unterschrift bestätigt werden.
- Ausbildungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden.
- Die Begleitperson muss immer neben dir sitzen.
- Insgesamt darfst du die Anzahl an Personen mitnehmen, wie sie in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs angegeben ist.
- Sowohl für dich als auch für deine Begleitperson gilt eine Alkoholgrenze von < 0,1 Promille.
- Das Ziehen von Anhängern (leicht und schwer im Rahmen der Klasse B) ist zulässig.
- Das Fahrzeug, mit dem die Ausbildungsfahrten durchgeführt werden, muss vorne und hinten mit einer Plakette gekennzeichnet werden (L17-Tafeln)
Achtung:
Mit dem L17-Führerschein darf ein PKW vor dem 18. Geburtstag nur in Österreich, Großbritannien, Nordirland und Dänemark gelenkt werden. Ab dem 18. Geburtstag gilt er als normaler Führerschein, der international voll anerkannt ist!
In Deutschland ist das Fahren mit dem L17-Führerschein vor dem 18. Geburtstag seit 01.07.2011 VERBOTEN!!
Klasse B - L17